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Brig / Zermatt - 15. December 2020

Die Matterhorn Gotthard Bahn und die Gornergrat Bahn appellieren an die Eigenverantwortung der Reisenden

Wie in den Vorjahren auch, ist während der Weihnachts- und Sportferien mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Züge der Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn) und der Gornergrat Bahn (GGB) zur rechnen. Um den aktuell gültigen Schutzkonzepten Rechnung zu tragen, wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um auch bei erhöhter Nachfrage die Vorgaben zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus erfüllen zu können. Bei einer hohen Nachfrage werden bei beiden Bahnen bei Bedarf zusätzliche Kundenlenker aufgeboten, um auf die Einhaltung der Massnahmen hinzuweisen und die Personenströme zu lenken. Trotz der Massnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Züge stark frequentiert sein werden. Daher appellieren die MGBahn und die GGB an die Eigenverantwortung und empfehlen Reisenden, auf Züge ausserhalb der Hauptverkehrszeiten auszuweichen.

Extrazüge und punktuelle Verstärkungen bei der MGBahn

Als Erbringerin von öffentlichen Transportdienstleistungen kommt bei der MGBahn das schweizweite Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr zur Anwendung. Dieses sieht neben der Händehygiene eine generelle Maskenpflicht vor und setzt zudem auf die Eigenverantwortung und Solidarität der Reisenden. Die generelle Maskenpflicht gilt grundsätzlich sowohl in den Zügen als auch in den Innen- und Aussenbereichen der Bahnhöfe, Haltestellen und Perrons. Des Weiteren gilt für die öV-Anbieter die Empfehlung, die Einhaltung von Abstand mit einem möglichst grossen Platzangebot zu unterstützen. Dieser Empfehlung kommt die MGBahn nach, indem an Tagen mit hoher Nachfrage zu den Stosszeiten Extrazüge von Brig nach Betten zum Einsatz kommen. Zwischen Disentis und Dieni verkehren Sportzüge für die Reisenden. Zudem werden die Züge punktuell verstärkt und damit weiteres Platzangebot geschaffen. Zu den Hauptverkehrszeiten lässt sich dennoch nicht ausschliessen, dass einzelne Züge stark frequentiert sein werden. Das auch, weil im öffentlichen Verkehr eine Transportpflicht gilt und Reisende nicht von ihrer Reise abgehalten werden dürfen. Daher gilt der Appell an die Eigenverantwortung und Solidarität der Reisenden und die Aufforderung, möglichst auf Züge ausserhalb der Hauptverkehrszeiten auszuweichen.

Reduziertes Platzangebot in den Zügen der  GGB

Für die GGB gilt ebbenfalls das schweizweite Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr. Ergänzend dazu kommt der Anhang D des Schutzkonzeptes öffentlicher Verkehr zur Anwendung, welcher Massnahmen für den touristischen Schienenverkehr und die Zahnradbahnen vorgibt. Darüber hinaus gelten die erweiterten Vorgaben des Bundes für Bergbahnen. Bei der GGB werden ab Zermatt ausschliesslich die Sitzplätze für die Gäste freigegeben, was rund 50% der maximalen Kapazität an Sitz- und Stehplätzen entspricht. Die Anzahl der Reisenden in der Bahnhofshalle der GBB in Zermatt wird auf maximal 250 Personen beschränkt. Bei grösserem Andrang können zusätzliche Warteräume im gegenüberliegenden Bahnhofsareal der MGBahn genutzt werden. Auch für die GGB gilt der Appell an die Eigenverantwortung und die Solidarität der Reisenden und der Hinweis, auf weniger stark nachgefragte Zeiten auszuweichen.

Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr wurde von der SBB AG und der Postauto AG im Auftrag des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Bundesamtes für Verkehr erarbeitet und gilt schweizweit für alle Transportunternehmen im öV.

Medienkontakt:

Tel.: + 41 27 927 71 41

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