BVZ Holding

 

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Statuten und Reglemente

Die BVZ Holding AG ist als Aktiengesellschaft organisiert und an der Schweizer Börse (SIX) kotiert. Die operative Führung der Gesellschaft hat sie der Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn mittels Geschäftsführungsvertrag übertragen.

Folgende Reglemente und Statuen bilden die Grundlage für eine moderne Corporate Governance bei der BVZ Holding AG:

Corporate Governance

 

Die BVZ Holding wird nach anerkannten Corporate Governance Regeln geführt und hat sich im Grundsatz auf den «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Verbands economiesuisse und die Corporate Governance Richtlinien der Schweizer Börse (SIX) verpflichtet.

Zuständig für die Corporate Governance der BVZ Holding AG ist der Verwaltungsrat.

Entschädigung

Die Entschädigungen des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Geschäftsleitung werden jährlich von der Generalversammlung genehmigt. Die Generalversammlung stimmt gesondert über die Genehmigung der Gesamtbeträge für die fixe Vergütung des Verwaltungsrates, die fixe und die variable Vergütung der Geschäftsleitung sowie über allfällige Bonuszahlungen ab auf Antrag des Verwaltungsrates ab.

Die Generalversammlung wählt ausserdem die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Dieser berät den Verwaltungsrat bezüglich der Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie in Bezug auf die gesamte Vergütungspolitik der Gesellschaft. Der Vergütungsausschuss entwirft zuhanden des Verwaltungsrates den Vergütungsbericht und bereitet die Anträge an die Generalversammlung über die Vergütungen vor.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen für ihre Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung, Sitzungsgelder, Vorsorgebeiträge, eine pauschale Spesenentschädigung und gewisse Sachleistungen (z.B. Billettentschädigungen).

Die Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung setzt sich aus einem fixen Jahresgehalt, einer pauschalen Spesenvergütung sowie einer leistungsabhängigen variablen Entschädigung zusammen. Der variable Anteil richtet sich nach umsatz-, kosten-, mitarbeiter- und kundenbezogenen Zielen und wird jeweils im folgenden Geschäftsjahr ausbezahlt. Zusätzlich kann den Mitgliedern der Geschäftsleitung ein Bonus ausgerichtet werden. Dieser liegt im freien Ermessen des Verwaltungsrates.

Revisionsstelle

Das Mandat als Revisionsstelle hat die BDO AG seit 2023 inne. Die externe Revisionsstelle führt ihre Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Schweizer Prüfungsstandards durch.

Die BDO AG erstellt einen Revisionsbericht zuhanden des Verwaltungsrats und informiert den Verwaltungsrat, das Audit Committee oder die Geschäftsleitung je nach Priorität der Information mittels eines Management Letters. Zudem nimmt die externe Revision an den Sitzungen des Audit Committee teil. Das Audit Committee beurteilt die Leistungen, die Unabhängigkeit sowie das Entgelt und zusätzliche Honorare der externen Revision. Zudem erteilt es der externen Revisionsstelle allfällige Sonderaufträge.

Risikomanagement

Der BVZ Konzern verfügt über ein konzernweites Risikomanagement, welches sowohl strategische als auch operative Risiken beinhaltet. Die identifizierten Risiken werden einzeln nach Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet und in einer Risikomatrix dargestellt. Zu den einzelnen Risiken werden entsprechende Massnahmen definiert.

Eine systematische Erhebung und Aktualisierung der Risiken erfolgt einmal pro Jahr. Die Risikosituation und die Umsetzung der definierten Massnahmen werden überwacht. Der Verwaltungsrat der BVZ Holding AG und die Verwaltungsräte der Konzerngesellschaften befassen sich mindestens einmal jährlich mit dem Risikomanagement.